Wintersemester 2024/2025
Im Wintersemester 2024/2025 bietet Professor Funke folgende Lehrveranstaltungen an:
Rechtsphilosophie I (Einführung)
Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr; Hörsaal Kollegienhaus, KH 2.016
Die Rechtsphilosophie fragt nach dem Sinn des Rechts. Die Vorlesung erläutert einleitend diese Fragestellung und die mit ihr verbundenen Herausforderungen. Davon ausgehend, setzt die Vorlesung zwei Schwerpunkte. Der erste betrifft die Struktur des Rechts. Diese Struktur kann zum einen über Rechtsnormen als Elementen des Rechts, zum anderen über die juristische Argumentation greifbar gemacht werden. Der zweite Schwerpunkt behandelt die Rechtsethik, die auf eine Reflexion der Inhalte des hier und heute geltenden Rechts gerichtet ist. Dabei widmet sich die Vorlesung insbesondere der Verteilung von Gütern, der politischen Herrschaft, dem Vertrag und der Strafe. Die Vorlesung richtet sich als Grundlagenveranstaltung an die Anfangssemester des Studiengangs Rechtswissenschaft, kann aber auch von fortgeschrittenen Jurastudierenden und sonstigen Interessierten besucht werden. Vorlesungsbegleitend wird ein Skript zur Verfügung gestellt.
Juristische Berufsethik
Dienstag 16:00 – 18:00 Uhr; Seminarraum Juridicum, JDC R 1.282
Im Wintersemester 2024/25 wird erstmals in Deutschland eine Vorlesung zur „Juristischen Berufsethik“ angeboten. Sie befasst sich mit den Handlungskonflikten, die in typischen juristischen Berufen wie Richterin oder Rechtsanwalt vorkommen. In der Vorlesung werden sowohl die Grundlagen ethischer Reflexion behandelt als auch konkrete Problemstellungen aus dem beruflichen Alltag, einschließlich historischer Rückblicke in die Vergangenheit. Die Studierenden soll sich mit der persönlichen Rolle auseinandersetzen, die sie später im Berufsfeld einnehmen werden.
Im Rahmen der Vorlesung werden Dr. Thomas Dickert, Präsident des OLG Nürnberg, und Dr. Uwe Wirsching, Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, zu Gast sein und aus ihrer Praxis berichten.
Grundzüge des Migrationsrechts
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr; Prüfungsraum Juridicum, JDC R 2.281
Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Migrationsrechts und legt dabei einen Schwerpunkt auf die grund- und menschenrechtliche Dimension des Migrationsrechts. Dabei spielt auch das Zusammenspiel von nationalem, supranationalem und Völkerrecht eine besondere Rolle. Sie behandelt das Recht der Staatsangehörigkeit, Grundzüge des Aufenthaltsrechts und der Steuerung nicht-erzwungener Migration (insb. Arbeitsmigration) sowie Grundzüge des Rechts der Unionsbürgerschaft. Die Diskussion einschlägiger Gerichtsentscheidungen und aktueller Rechtsentwicklungen gibt Gelegenheit, das Zusammenwirken unterschiedlicher Bereiche des Migrationsrechts in der Praxis besser zu erfassen.