Schwerpunktbereich
Professor Funke bietet regelmäßig Lehrveranstaltungen zu den Schwerpunktbereichen 8 (Grundlagen des Rechts) und 9 (Staat und Verwaltung) an und ist in diesen Bereichen als Prüfer in der mündlichen Universitätsprüfung tätig. Gelegentlich wird er auch im Schwerpunktbereich 5 (Internationales und Europäisches Öffentliches Recht) eingesetzt.
Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium finden Sie hier. Die dort verlinkte Prüfungsordnung enthält in der Anlage die Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Schwerpunktbereich belegt werden müssen. Die regelmäßig angebotenen Seminare finden als laufenden Semesterveranstaltung oder ausnahmsweise verblockt statt. Sofern das Seminar nicht verblockt ist, müssen die Seminararbeiten in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. Bevor Sie ein Schwerpunktseminar belegen können, müssen Sie ein Proseminar absolviert haben. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen des Lehrstuhls bieten diese Seminare regelmäßig an.
Der Schwerpunktbereich 8 (Grundlagen des Rechts)
Warum „Grundlagen des Rechts“ studieren? Der Schwerpunktbereich verfolgt das Ziel, die schon zum Pflichtfachstoff zählende Ausbildung in den Grundlagenfächern (§ 7 Abs. 2 der Zwischenprüfungsordnung, § 18 Abs. 1 Satz 1 Ausbildung- und Prüfungsordnung für Juristen) zu erweitern. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Bereiche der Rechtsgeschichte und die Rechtsphilosophie. Letztere wird in Erlangen insbesondere von Professor Funke und Professor Sieckmann abgedeckt. Bezogen auf die klassischen juristischen Berufsfelder Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft oder Wirtschaft ist mit diesem Schwerpunktbereich keine besondere berufliche Qualifikation verbunden. Gleichwohl profitieren die Absolventinnen und Absolventen von einer breiten Grundlagenausbildung. Der Nutzen, den Sie von diesem Schwerpunktbereich haben, liegt zum einen im persönlichen Bereich: Sie sind besser in der Lage, die Rolle des Rechts für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft einzuschätzen und dementsprechend Ihre eigene spätere gesellschaftliche Rolle und entsprechende Verantwortung als Juristin oder Jurist zu reflektieren. Zum anderen werden Sie aber auch viele Institute des geltenden Rechts besser verstehen, wenn Sie deren geschichtlichen oder philosophischen Hintergründe beurteilen können.
Historische oder philosophische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die für das Verständnis der rechtshistorischen sowie rechtsphilosophischen Lehren erforderlichen allgemeinen Grundlagen werden in den Lehrveranstaltungen ebenfalls vermittelt. Für den Bereich der Rechtsphilosophie stellt Professor Funke Skripten zur Verfügung.
Der Schwerpunktbereich 9 (Staat und Verwaltung)
Warum „Staat und Verwaltung“ studieren? Der Schwerpunktbereich ist vor allem für diejenigen interessant, die eine berufliche Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung (europäische Institutionen, Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden etc.) oder in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anstreben. Auch auf die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bereitet der Schwerpunktbereich vor. Der Schwerpunktbereich konzentriert sich auf besonders praxisrelevante Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts.
Professor Funke bietet im Kernbereich Lehrveranstaltungen zum öffentlichen Baurecht (Vertiefung) und zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Wahlbereich zum Migrationsrecht und zur Allgemeinen Staatslehre an.